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Unser Auftrag
Die rechtlichen Grundlagen unserer Einrichtung finden sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Bundesrepublik Deutschland (SGB VIII §22), im bayerischen
Kindergartengesetz mit seinen Durchführungsbestimmungen sowie in den EU-Richtlinien.
Aufgabe von Kindertageseinrichtungen ist „die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern“.
Weiter umfasst die Aufgabe, die „ Bildung, Erziehung und Betreuung“ des Kindes. Hierzu gehört auch die Erziehung der Kinder zur Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming). Hinzu kommt der fachliche
Anspruch aus Wissenschaft und Praxis.
Das Ziel ist die Integration in unsere Gesellschaft. Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende und -ergänzende Einrichtungen.
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